Nationalpark Thayatal

Nationalparkhaus
2082 Hardegg
Österreich

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Wildtiermanagement


Natur | Naturraummanagement
 
Jagd im herkömmlichen Sinn gibt es im Nationalpark Thayatal nicht mehr. Es ist das erklärte Ziel, den Ablauf der natürlichen Vorgänge möglichst ohne menschliche Eingriffe zu gewährleisten, und die Erhaltung und Förderung autochthoner und bedrohter Tierarten und deren Lebensräume. Die Erfahrbarkeit der Wildtiere soll für den Besucher im Rahmen von Bildung und Erholung gesteigert werden. Eine Wiederansiedelung von Tierarten ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll durch eine Habitatsverbesserung die Zuwanderung unterstützt werden. Bedarfsorientierte Förderungs- und Schutzprogramme für gefährdete Tiere sind möglich.
Rehe im Winter
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Rehe im Winter
 

Situation



In einer wildökologischen Grundlagenuntersuchung wurden potentielle Ruhegebiete ermittelt. Diese Ruhegebiete werden schrittweise in den Jahresplänen umgesetzt. 2007 gab es drei ausgewiesene Ruhegebiete, Bereich Fugnitzsee, Bereich Turmfelsen (Jagdrevier Felling/Burgrecht), am Umlauf sowie im Gebiet Waldstein (Graben Pfaffentümpel bis Kirchenwald) und an den Einhängen des Kirchenwaldes zur Thaya. Das Ruhegebiet in der Fugnitz (Jagdrevier Felling/Burgrecht) wurde 2007 auch auf Teile des Hardegger Gemeindewaldes erweitert. Die Ruhegebiete umfassen derzeit
ca. 470 ha. Seit 2008 werden auch im tschechischen Teil des Nationalparks drei Ruhegebiete eingerichtet.

In den Wintermonaten werden bei entsprechender Schneelage Fährtenkartierungen durchgeführt, welche über den aktuellen Wildstand Aufschluss geben.
Karte Wildtiermanagement im Nationalpark Thayatal
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Karte Wildtiermanagement im Nationalpark Thayatal
 

Allgemeine Maßnahmen, die bereits seit 2001 gelten.



Diese allgemeinen Festlegungen haben Gültigkeit auch über 2008 hinaus. Änderungen können erforderlich sein, wenn Entwicklungen eintreten, aufgrund derer die Maßnahmen neu bewertet werden müssen. Das Niederösterreichische Landesjagdgesetz hat auch im Nationalpark Gültigkeit, für einzelne Maßnahmen gibt es darüber hinaus spezifische Regelungen.

Jagdbares Wild:

Der Wildstandsregulierung unterliegen die Schalenwildarten Rot-, Reh- und Schwarzwild sowie eventuell auftretende nicht heimische Wildtierarten innerhalb der jagdrechtlichen Bestimmungen.

Rotwild:

Hirsche der Klasse I und II werden nicht mehr bejagt.

Rehwild:

Ältere Böcke werden nicht mehr bejagt.

Schwarzwild:

Es kann ganzjährig bejagt werden. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Jagdgesetzes.

Muffelwild:

Da es sich beim Muffelwild um eine nicht autochthone Wildart handelt, die sich negativ auf das Ökosystem auswirkt, wird eine weitgehende Reduktion dieser Wildtierart angestrebt. Es kann ganzjährig bejagt werden, da es eine Ausnahmeregelung für das Revier Felling/Burgrecht gibt.

Damwild:

Da es sich beim Damwild um eine nicht autochthone künstlich eingebrachte Wildtierart handelt, wird eine weitgehende Reduktion dieser Art angestrebt.

Wildfütterung

Im Nationalpark Thayatal wird nicht gefüttert.

Schwarzwildkirrungen

Die Kirrfütterungen von Schwarzwild müssen technisch so ausgestattet sein, dass die vorgelegten Futtermittel von anderen Schalenwildarten nicht aufgenommen werden können. Bei der Kirrstelle darf maximal 1kg/Tag eines artgerechten Futtermittels vorgelegt werden, wobei zu keinem Zeitpunkt mehr als 1 kg vorliegen darf. Die Neuanlage bzw. Änderung von bestehenden Kirranlagen bedarf der Genehmigung der Nationalpark Verwaltung.

Befahren

Das Befahren des Nationalparks mit Kraftfahrzeugen ist nur zur Wildbringung zulässig.
Sondergenehmigungen zum Befahren sind aus aktuellem Anlass möglich. Genehmigungen dürfen nur dann erfolgen, wenn dies zur Erreichung der Entwicklungsziele des Nationalparks und der dafür erforderlichen Maßnahmen notwendig ist.

Wildruhegebiete

2007 wurden die bisherigen Ruhegebiete auf rund 470ha Fläche ausgedehnt. Ziel ist es bis 2010 510 ha Wildruhegebiete auszuweisen. In den Ruhegebieten Bereich Fugnitz, Bereich Turmfelsen, am Umlauf, sowie im Gebiet Waldstein (Graben Pfaffentümpel bis Kirchenwald) sowie an den Einhängen des Kirchenwaldes ist jede vermeidbare Beunruhigung von Wildtieren verboten. Zur Herstellung eines waldverträglichen Schalenwildbestandes ist an maximal drei Tagen im Jahr eine Wildstandsregulierung zulässig. Für das Ruhegebiet Bereich Turmfelsen im Jagdrevier Felling/Burgrecht gibt es eine Ausnahmeregelung für das nicht autochthone Muffelwild. Dieses darf auch im Ruhegebiet bejagt werden.

Jagdzeiten und Intervallregulierungsgebiet

Im Bereich von Hardegg bis zur Kaja darf in den Monaten Mai, Juni und Juli zwischen 9 und 18 Uhr nicht gejagt werden, im August und September nicht zwischen 9 und 17 Uhr.

Im Nationalpark wurden drei Intervallregulierungsgebiete ausgewiesen, in denen die Wildregulierung in der Form eines Intervallsystems mit kurzen Regulierungsphasen (längstens 2 Wochen) und dazwischen längeren Ruhephasen (mindestens 4 Wochen) betrieben wird. Wenn die Ruhezeit zwischen den Bejagungsphasen in den Intervallregulierungsgebieten auf mindestens
2 Monate ausgedehnt wird, kann bereits 3 Wochen vorher mit dem Kirren begonnen werden. Ansonsten darf maximal 10 Tage vorher gekirrt werden. Die Wildstandsregulierung soll auf eine möglichst kurze Zeitdauer im Jahr beschränkt sein.

Schwerpunktregulierungsgebiet

Teile der Fugnitzwiesen wurden in den letzen Jahren vom Schwarzwild umgewühlt. Deshalb sind in diesen Bereichen Schwerpunktregulierungsgebiete für die Schwarzwildbejagung eingerichtet. Ebenso gibt es im Bereich Schwarzwald und Gricht jeweils ein Schwerpunktsregulierungsgebiet.
Die Schwerpunkregulierungsgebiete werden 2008 zeitlich und räumlich genau definiert. Ziel ist es bei auftretenden Schäden an Wiesen und Trockenrasen sofort reagieren zu können. Gibt es in Schwerpunkregulierungsgebieten über einen längeren Beobachtungszeitraum keinen Wilddruck bzw. keine Schäden, kann die Ausnahmegenehmigung aufgehoben werden. Sind Wilddruck oder Schäden an anderen schützenswerten Flächen ein Problem kann von der Nationalparkverwaltung sofort ein Schwerpunktregulierungsgebiet eingerichtet werden.

Maßnahmen

Ein Projekt "Wildstandserhebung mittels Wärmebildkameras" ist geplant. Die Flüge erstrecken sich vorerst auf ein Jahr. In diesem Probejahr sollen die naturräumlichen Gegebenheiten des Nationalparks Thayatal auf ihre FLIR - Tauglichkeit getestet werden. Mit diesen Wärmebildkameras kann man die einzelnen Wildarten eindeutig zuordnen und bestimmen. Die wissenschaftliche Betreuung erfolgt durch das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie. Auf Grund von ungünstigem Flugwetter bei den geplanten Befliegungen konnte das Projekt noch nicht gestartet werden.

Die jährliche Fährtenkartierung wird weitergeführt. Gemeinsam mit den Daten der Befliegung wird damit der absolute Wildstand erhoben.
 
Im Juni/Juli 2008 erfolgte die dritte Aufnahme der gezäunten und ungezäunten Vergleichsflächen.
Die Daten werden anschließend vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie ausgewertet und mit jenen der Erst- und Zweitaufnahmen aus früheren Jahren verglichen.

 
Wildökologische Raumplanung

In dieses Projekt sollen sowohl der Nationalpark Thayatal, der tschechische Teil sowie das komplette Nationalparkumfeld miteinbezogen werden. Mit Hilfe der Telemetrie soll ein Wildbeobachtungssystem aufgebaut werden, um die Bewegungen der einzelnen Schalenwildarten dokumentieren zu können.

Wildtiermanagement Austria

In mehreren Workshops und Sitzungen erarbeiteten die Nationalparks und Wildnisgebiete in Österreich ein einheitliches Leitbild. Dieses Leitbild soll eine Orientierung für das Wildtiermanagement in den einzelnen Schutzgebieten sein, stellt die gemeinsam abgestimmten Grundsätze dar und fördert eine gemeinsame Sprachregelung. Der Nationalpark Thayatal hat bereits im Vorfeld viele Kriterien dieses Leitbildes in seinen Managementplänen umgesetzt.