Verwaltung & Organisation

Nationalpark Thayatal GmbH

Der Nationalpark Thayatal wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, geführt. Eigentümer der GmbH sind zum einen die Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und zum anderen das Land Niederösterreich, vertreten durch die Landeshauptfrau. Seit April 2017 leitet Christian Übl, BSc die Geschicke des Nationalparks als alleiniger Geschäftsführer.

Nationalparkhaus

Das Nationalparkhaus, zwischen Merkersdorf und Hardegg gelegen, ist der Sitz der Nationalparkverwaltung und die erste Anlaufstelle für alle Besucherinnen und Besucher.

Aufgaben

Die vordergründigen Aufgaben der Nationalparkverwaltung beschäftigen sich mit Naturschutz- und
Managementmaßnahmen, dem Entwickeln von Bildungsangeboten und der Umsetzung von Forschungsprojekten.

Arbeitsweise

Gesetzliche & rechtliche Grundlagen

Die Arbeit der Nationalparkverwaltung basiert auf mehreren Gesetzen und Verordnungen. Die wichtigste Rechtsgrundlage stellt das Niederösterreichische Nationalparkgesetz dar, welches auch dafür sorgt, dass die regionale Bevölkerung mitbestimmen und an der Umsetzung von Maßnahmen mitwirken kann.

Managementplan

Die Nationalparkverwaltung hat ihre Aufgaben auf Basis eines Managementplanes umzusetzen, der von ihr zu erstellen und auf einen Planungshorizont von jeweils 10 Jahren auszurichten ist. Der aktuelle Managementplan 2021 - 2030 wurde in Abstimmung mit dem Land NÖ, dem Bund, dem Nationalparkbeirat und den Nationalpark-Mitarbeitern erstellt und vom Nationalparkbeirat und den Fachausschüssen im April 2021 jeweils einstimmig beschlossen.
Er beschreibt die Zielsetzungen sowie die Maßnahmen, die bis 2030 umgesetzt werden.
Managementplan 2021-2030[PDF, 7MB]

Generalversammlung

Zweimal jährlich treffen sich Vertreter und Vertreterinnen von Bund und Land mit der Geschäftsführung des Nationalparks, um das Arbeitsprogramm und den Finanzplan der Nationalparkverwaltung zu beschließen, die laufenden Tätigkeiten zu kontrollieren sowie nötige Zustimmungen zu erteilen.

Berücksichtigung regionaler Interessen

  • Nationalparkbeirat und Ausschüsse
Der Nationalparkbeirat fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen Nationalparkverwaltung und Bevölkerung. Sein Ziel ist es, die regionalen Interessen zu wahren, indem etwa Empfehlungen an die Verwaltung abgegeben oder die Jahrespläne mitbeschlossen werden.
Außerdem kann der Beirat zu unterschiedlichen Fachthemen Ausschüsse einrichten, die auch aus externen Fachleuten bestehen können. Aktuell gibt es Ausschüsse zu den Bereichen Jagd, Fischerei und Infrastruktur.

  • Bilaterale Thayatalkommission
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird im Thayatal großgeschrieben. Dafür wurde eigens eine Kommission eingerichtet, die sich zumindest einmal pro Jahr mit bilateralen Fragen beschäftigt. Ihr gehören die Vertreter der zuständigen Ministerien in Österreich und Tschechien, Vertreter des Landes Niederösterreich und der Kreis-Expositur des Umweltministeriums in Brünn/Brno, sowie die beiden Vorsitzenden der Nationalparkbeiräte und die beiden Nationalparkdirektoren an.

  • Nationalparkforum
Pro Jahr muss mindestens ein Nationalparkforum einberufen werden, das für alle Interessenten frei zugänglich ist. Es dient dazu, die Bevölkerung der Nationalparkgemeinden zu informieren und ihre Interessen mit jenen des Nationalparks abzustimmen.

Weiterführende Informationen

Als staatsnahes Unternehmen unterliegt die Nationalpark Thayatal GmbH der Veröffentlichungspflicht des Public Corporate Governance Kodex. Diesen finden Sie unterhalb als Downloaddatei.

Mehr zu den Rechtsgrundlagen des Nationalparks erfahren Sie hier:

  • Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000653

  • Niederösterreichisches Nationalparkgesetz
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000675

  • Verordnung über den Nationalpark Thayatal
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000678


  • Mehr über die gemeinsamen Visionen und die Grundlagen des Managements mit dem tschechischen Národní park Podyjí finden Sie hier: Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
    Public Corporate Governance-Bericht 2022[PDF, 515KB]